Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsverhältnis
Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der Bestätigung durch das Hotel für beide Parteien bindend oder, falls diese aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, mir der Bereitstellung. Die Reservierung von Räumen, Vitrinen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Gast Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.
2. An- und Abreise
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 10:00 Uhr und am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch das Hotel. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
3. Preise
Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitraum der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist Sie in den Preis eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen.
4. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen des Hotels aufgrund dieses Vertrages sind binnen 15 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Fall kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszins gem. § 247 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von 10,00€ verlangt werden.
5. Rücktritt und Stornierung
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das dem Gast Ersatzansprüche zustehen. Nimmt der Gast das bestellte Zimmer, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inkl. der ersten Übernachtung verpflichtet, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Insofern nicht anders an der Stornobeschreibung der gebuchten Rate angegeben, gelten folgende Stornierungsbedingungen für
Übernachtungen mit Frühstück:
Stornofristen: ab 30 Tage vor Anreise 40 %, ab 14 Tage vor Anreise 70 %, ab 3 Tage vor Anreise 100 %
Übernachtungen mit Zusatzleistungen (Arrangements):
Storno bis 7 Tage vor Anreise – kostenfrei
Storno bis 6 Tage vor Anreise, oder vorzeitiger Abreise – 80% des vereinbarten Preises
Definitive Gruppenbuchungen (ab 15 Personen)
Storno bis 8 Wochen vor Anreise – kostenfrei
Storno bis 55 Tage vor Anreise, oder vorzeitiger Abreise – 80% des vereinbarten Preises
Umfasst die Reservierung mehr als 200 Logisnächte, so verlängern sich die vorgenannten Fristen um jeweils 30 Tage. In allen Fällen bleibt dem Gast der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalte
6. Haftung
Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen und eine rechtzeitige Überbringung von Warensendungen aller Art. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr dem lokalen Fundbüro übergeben.
Falls dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder an einem anderen Ort, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag zustande. Eine überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Parkplatzes beruhen, höchstens jedoch bis zu 12.500€ je Fahrzeug einschließlich Zubehör. Der Schaden muss spätestens zum Zeitpunkt des Verlassens des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel angezeigt werden. Bei Verleih der Fahrräder wird darauf hingewiesen, dass die Rückgabe bei Tageslicht zu erfolgen hat. Es wird keine Haftung für eine entsprechende Elektrik des Fahrrades für Nachtfahrten übernommen.
7. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Verkäufer/Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
8. Allgemeines
Eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung wird von den Parteien unverzüglich durch eine wirksame ersetzt werden, die nach ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Abweichendes oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Erfüllungsort ist der Sitz des Hotels. Im kaufmännischen Verkehr ist Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.